Häufig gestellte Fragen
Wie können wir ihnen weiterhelfen?
Eine Rehasportverordnung erhalten Sie von Ihrem Hausarzt oder vom jeweiligen Facharzt. Reha-Sport darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden. Die Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist belastet somit nicht das Budget des Arztes.
Ziel des Rehasportangebotes ist es, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein aufzubauen und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Dabei soll auch die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit gestärkt und zu einem lebensbegleitenden Sporttreiben motiviert werden.
Reha-Sport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen. Vor allem eignet sich Reha-Sport für chronisch Kranke sowie für Menschen, die auf dem Weg sind, chronisch krank zu werden.
Ob nach einer postoperativen Reha oder nach krankengymnastischen/physiotherapeutischen Behandlungen fördert der Reha-Sport durch das weiterführende Training den Erfolg der Behandlung.
Reha-Sport wird auf Ihre individuellen körperlichen und gesundheitlichen Bedürfnisse abgestimmt. Die Qualität wird durch den Behindertensportverbände, die Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, die betreuenden Ärzte und die qualifizierten Fachübungsleiter für Rehabiliationssport sichergestellt.
Die Verordnung umfasst in der Regel 50 Übungseinheiten in 18 Monaten bzw. 120 ÜE in 36 Monaten.
Die Verordnung (Muster 56) vom Arzt muss vom Kostenträger (in der Regel von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse) genehmigt werden. Bitte holen Sie sich erst einen Termin bei uns und reichen Sie dann die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein. Dort erhalten Sie alle weiteren notwendigen Unterlagen.
Der Rehabilitationssport ist beitragsfrei und bedarf keiner Vereinsmitgliedschaft. Der Verein übernimmt für Sie kostenfrei die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.
Im Interesse der Nachhaltigkeit der Rehasportmaßnahme wird von den Kostenträgern eine Mitgliedschaft auf freiwilliger Basis befürwortet.
Möchten Sie über den Rehasport hinaus unser Sportangebot nutzen, zahlen Sie einen Monatsbeitrag in Höhe von 7.- Euro.
Alle weiteren Festlegungen regelt unsere Satzung.
Vor dem Training erfolgt ein individueller Check in Form eines Gesprächs, bei dem alle wichtigen Informationen und Daten für Ihr Training aufgenommen werden. Ihr Übungsleiter erstellt für Sie einen individuellen Trainingsplan, den Sie dann bei Ihren Kurs- und Gruppenterminen mit Ihrem Übungsleiter umsetzen werden. Der Einstieg in die einzelnen Gruppen ist jederzeit möglich.
Ja, dies schreibt die Rahmenvereinbarung zwingend vor. Das heißt der Verein muss sicherstellen, dass für die Teilnehmer am Rehabilitationssport eine Unfallversicherung abgeschlossen ist. Teilnehmer, die Vereinsmitglied geworden sind, sind abgesichert. Für die Nichtvereinsmitglieder muss eine separate Unfallversicherung abgeschlossen werden. Unser Verein als Mitglied im BLSV bietet eine solche Versicherung in Kooperation mit der ARAG als Pauschalversicherung an! Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei uns.